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Home > Der Verein > Beitragsordnung

Beitragsordnung

1. Tanzen: Aktive Mitglieder (Erwachsene)

  • 26 Euro


2. Tanzen: Ehe- und Lebenspartner (nicht Tanzpartner!) mit gemeinsamen Wohnsitz

  • 24 Euro


3. Tanzen: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende

  • 18 Euro


4. Tanzen: Fördermitgliedschaft

Der Fördermitgliedsbeitrag ist frei wählbar oberhalb des Mindestbeitrages. Fördermitglieder nehmen nicht am Trainingsbetrieb teil. Details finden Sie unten auf dieser Seite.

  • ab 5 Euro


5. Tanzen: Formationsbeitrag

Für Mitglieder der Formationsmannschaft(en) (inkl. Ersatzmitglieder) wird monatlich ein zusätzlicher Formationsbeitrag erhoben, der sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten richtet. Dieser Beitrag wird regelmäßig angepasst. Im Falle einer Kündigung oder Beitragsgruppenänderung ist der Formationsbeitrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.

  • 14 Euro


6. Volleyball: Aktive Mitglieder

  • 8 Euro
  • Bei Tanzteilnahme ("Formation" oder "Tanzen lernen") entfält der Volleyball-Beitrag


7. Volleyball: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende

  • 6 Euro
  • Bei Tanzteilnahme ("Formation" oder "Tanzen lernen") entfält der Volleyball-Beitrag


8. Aufnahmegebühr

  • 0 Euro

9. Kündigungsfristen & Kündigungstermine
  • 2 Monate
  • zum 31.07. oder 31.12. eines Jahres


10. Probetraining

  •  Ein Probetraining ist in der Zeitspanne von 3-4 Wochen möglich

 

Es gilt die Satzung des GrünGoldClub München e.V.!


Details zur Fördermitgliedschaft

  1. Nichtmitglieder können jederzeit die Fördermitgliedschaft mit einem frei wählbaren Monatsbeitrag von mindestens 5 Euro beantragen.
    Vereinsmitglieder sollen die Fördermitgliedschaft jedoch nicht gewährt bekommen, wenn dadurch eine Verkürzung der regulären Kündigungs- und Beitragszahlungsfrist erlangt würde.
  2. Passive Mitglieder können daher zum nächsten Monat die Umstellung auf die Fördermitgliedschaft beantragen, wenn ihre Passivierung bereits über einen ordentlichen Kündigungstermin (31.7. oder 31.12. eines Jahres) hinaus andauert.
  3. Aktive Mitglieder können die Umstellung auf Fördermitgliedschaft daher nur zu dem Monat beantragen, der dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin folgt und zwar mit einer Frist von zwei Monaten zu dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin (31.7. oder 31.12. eines Jahres).
  4. Fördermitglieder haben keinen Anspruch auf jedwede Trainingsteilnahme.


Angebote für Vereinsmitglieder

Das gesamte Angebot ist für tanzbegeistere Personen mit unterschiedlichsten tänzerischen Niveau (Tanzneueinsteiger, Anfänger, Fortgeschrittene oder Profis) geeignet!

wir tanzen im:

Breitentanzsport (für alle Altersklassen!)
wöchentliche Tanzkreise/-kurse unter Leitung eines Trainers

Formationstanzsport (für Jugendliche bis Mitte 30)
Lateinformationen mit regelmäßigen Trainingsangebot

vereinseigene Zeitschrift "Das Tanzblatt" (online)
eigener Mitgliederbereich im Internet


GrünGoldClub München e.V. ist Mitglied im:

Landestanzsportverband Bayern e.V. (LTVB)
Fachverband im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
Deutscher Tanzsportverband e.V. (DTV)
Deutscher Sportbund e.V. (DSB)
als eingetragener Verein fördert der Tanzclub seit über 10 Jahren die allgemeinen Interessen des Tanzsportes mit einem umfangreichen Angebot im Jugend-, Breiten- und Leistungstanzsport.




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